SBK Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Sonstige freiwillig Versicherte

Beitragsinformationen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Sie sind weder Arbeitnehmer, Student noch Rentner? Auch wenn Sie keinem dieser Personenkreise angehören, können Sie sich bei der SBK als freiwilliges Mitglied versichern und von den starken Leistungen und persönlicher Beratung profitieren.

Der Beitrag als freiwilliges Mitglied bemisst sich nach Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 4.425 € (2018) bzw. 4.537,50 € (2019). Sollte Ihr Einkommen niedriger sein, richten sich Ihre Beiträge für die freiwillige Versicherung nach der Höhe Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Die untere Grenze zur Beitragsberechnung liegt bei monatlich 1.015 € (2018) bzw. 1.038,33 € (2019). Das heißt, dass Sie 2018 mindestens auf ein Einkommen von 1.015 € und höchstens auf ein Einkommen von 4.425 € Beiträge zahlen.

Ihre Vorteile bei der SBK:

  • Unsere besonderen Services für freiwillig Versicherte: Wir beraten Sie gerne zu der Frage, ob Ihr Tarif auch wirklich zu Ihnen passt und erinnern Sie regelmäßig an die Einreichung des Einkommensteuerbescheides.
  • Sofern Ihr Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind keine Nachweise zur Ermittlung Ihrer Beiträge erforderlich.

Beiträge

Aktuell beträgt der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,3 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag), der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,9 % (inkl. SBK-Zusatzbeitrag, mit Anspruch auf Krankengeld) und ist zum Beispiel aus Renten und Versorgungsbezügen zu entrichten.

Ob Sie den ermäßigten oder den allgemeinen Beitragssatz zahlen, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Sollten Sie also unterschiedliche Einkunftsarten haben, kann es sein, dass Sie auf einen Teil Ihres monatlichen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz bezahlen, auf einen anderen Teil den allgemeinen Beitragssatz.

Auf alle Einkommensarten sind außerdem 2,55 % (2018) bzw. 3,05 % (2019) zu zahlen. Personen ohne Kinder zahlen zur Pflegeversicherung einen zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 0,25 %.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

2018

Beitragssatz Bemessungsgrundlage Krankenkassen-Beitrag Pflegekassen-Beitrag* Gesamtbeitrag
Mindestbeitrag 15,3 % 1.015,00 € 155,30 € 25,88 € 181,18 €
Höchstbeitrag 15,3 % 4.425,00 € 677,02 € 112,84 € 789,86 €

2019

Beitragssatz Bemessungsgrundlage Krankenkassen-Beitrag Pflegekassen-Beitrag* Gesamtbeitrag
Mindestbeitrag 15,3 % 1.038,33 € 158,86 € 31,67 € 190,53 €
Höchstbeitrag 15,3 % 4.537,50 € 694,24 € 138,39 € 832,63 €

*Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen zusätzlich 0,25 Prozent für die Pflegeversicherung.

Welche Einnahmen werden zur Beitragsberechnung herangezogen?

Als beitragspflichtiges Einkommen werde alle Einkünfte zum Lebensunterhalt berücksichtigt, hierzu gehören beispielsweise:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung
  • Renten und Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zins- und Dividendenerträge
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

Einmal jährlich bekommen Sie von uns eine Abfrage zu Ihrer Einkommenssituation, um die zu zahlenden Beiträge zu ermitteln.

Sollte Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner privat versichert sein, werden seine Einkünfte bei der Beitragsermittlung hinzugezogen.

Wie werden die einzelnen Einkünfte berücksichtigt ?

Wir berechnen den Beitrag anhand unterschiedlicher Einkommensarten der jeweiligen Einkommensart. Bitte beachten Sie, dass wir keinen sogenannten vertikalen Verlustausgleich durchführen dürfen, es wird also kein positives mit negativem Einkommen verrechnet.

Welche Nachweise sind notwendig ?

Als Nachweis eignet sich zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid, Entgeltbescheinigungen, Kontoauszüge.

Beitragszahlung

Sie können Ihre Beiträge ganz einfach per Bankeinzug begleichen. Dazu erteilen Sie uns in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK eine Einzugsermächtigung. Dann buchen wir Ihre Beiträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.

Formular SEPA Lastschrift-MandatPDF, 62 KB
Oder Sie überweisen Ihre Beiträge selbst. Beachten Sie dabei aber bitte, dass Ihre Beiträge spätestens am 15. des Folgemonats auf unserem Konto gutgeschrieben sein müssen. Die Beiträge für Januar sind beispielsweise spätestens am 15. Februar fällig.

Bitte überweisen Sie Ihre Beiträge an folgende Bankverbindung:

Kreissparkasse München-Starnberg, IBAN: DE85 7025 0150 0000 0242 24, BIC: BYLADEM1KMS