ERV Reisekrankenversicherung

ERV Reisekrankenversicherung

ERV Tarife-Reisekrankenversicherung

Leistungen:

Reisekranken-Versicherung (Teil C)

Bei Krankheit oder Unfall übernehmen wir u. a. die Kosten für

  • die notwendige Heilbehandlung im Ausland,
  • einen medizinisch sinnvollen und vertret- baren Krankenrücktransport,
  • medizinisch notwendige Krankentransporte ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung sowie
  • den Besuch einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausauf-enthalt von mehr als fünf Tagen.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leisten eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.

Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar. Transferaufenthalte für versicherte Personen aus dem Ausland in Deutschland sind bis zu 48 Stunden abgesichert.

Allgemeine Hinweise:

Abschlussfrist: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Tagesprämien: Hin- und Rückreisetag gelten jeweils als eigener Tag.

Hinweis: Bei einer Gesamtreisedauer von mehr als 45 Tagen buchen Sie bitte den Tarif „1 Tag bis max. 1 Jahr“.

Höchstversicherungsdauer: In der Reisekranken-Versicherung beträgt die Höchstversicherungsdauer max. 1 Jahr.

Familie / Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich auf- zuführen.

Alter: Es gilt das Alter bei Abschluss der Versicherung. Maßgeblich für die Wahl des Tarifs bei Familien und Paaren ist das Alter der ältesten zu versichernden Person. Der höhere Tarif gilt für alle Versicherten.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land.

Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen.

Selbstbeteiligung: (für alle Tarife mit Selbstbeteiligung). Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall.